
Tomatis® unterstützt Psychotherapie
Februar 23, 2025Wenn Menschen zum Erstgespräch in meine Praxis kommen, frage ich nach dem Anlass für diesen Schritt. Manche gestehen dann, dass sie sehr lange überlegt haben, diese Entscheidung zu treffen. Andere wiederum kommen, weil ihnen von nahestehenden Menschen aus der Familie oder dem Freundeskreis nahegelegt wurde, sich Hilfe zu holen. Natürlich gibt es auch Menschen, die bereits mit einer psychiatrischen Diagnose vom Arzt kommen und Hilfe suchen, weil der Leidensdruck zu groß ist.
Auftragsklärung
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Klientin oder Klient und Psychotherapeutin haben die Gelegenheit zu schauen, ob die Chemie stimmt. Gesetzliche Rahmenbedingungen wie die Schweigepflicht und formale Aspekte wie die Höhe des Honorars und die Häufigkeit der Therapie werden geklärt. Ich frage nach dem Leidensdruck, nach biografischen Daten und was am Ende der Therapie anders sein soll.
Am Ende der Einheit (50 Minuten) muss die Diagnose bestimmt werden, da dies Voraussetzung für die Einreichung bei der Krankenkasse ist. Ich frage auch nach, ob sich die Klientin oder der Klient überlegen will, ob sie oder er wieder kommen möchte und ob sie sich das noch überlegen wollen. Es gibt Menschen, die mehr Zeit brauchen für eine Entscheidung, andere wollen gleich einen Folgetermin vereinbaren.
Du bist nicht deine Diagnose
Eine Diagnose gibt dem Leiden einen Namen. Es ist die bewertende Zusammenfassung der Symptome und Benennung der Krankheit. Aber es ist wichtig zu erkennen: ein Mensch ist niemals seine Diagnose! Zum einen sind Diagnosen Zustandsbeschreibungen, die sich im Lauf der Zeit ändern können. Zum anderen sind Diagnosen gesellschaftliche Übereinkünfte, die bestimmen, was eine Krankheit ist und was nicht. So wurde Homosexualität lange als Krankheit gesehen, bis es 1991 (!) aus dem ICD-Verzeichnis für psychiatrische Diagnosen entfernt wurde.
Für manche Menschen ist eine Diagnose sehr entlastend, weil sie endlich einen Namen haben für ihr Leiden. Manche wollen von vornherein keine Diagnose und zahlen das Honorar, ohne es bei der Krankenkasse einzureichen. Vielleicht befürchten sie das Stigma einer Diagnose oder wollen einfach ein paar „Coaching“-Sitzungen in einer bestimmten Lebenssituation. Für meine Arbeit ist das nicht so wichtig, so lange ich Menschen in meiner Praxis helfen kann.
Nicht jeder seelische Leidensdruck ist zugleich eine Krankheit. Trauer nach einem Todesfall beispielsweise gehört zu den normalen Wechselfällen des Lebens, ebenso wie der erste Liebeskummer oder Prüfungsangst vor einer großen Prüfung. Natürlich kann man auch in solchen Situationen Psychotherapie beanspruchen – allerdings muss man dann selbst für die gesamten Kosten aufkommen.
Abrechnung mit der Krankenkasse
Meine Aufgabe als Psychotherapeutin ist gesetzlich geregelt. Ziel der Psychotherapie ist somit, mittels wissenschaftlich-psychotherapeutischer Methoden „bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern“. (§1 PthG). Dies lässt sich auch als Gesundheitsvorsorge interpretieren, ebenso wie in der Medizin üblich. Für die Abrechnung mit der Krankenkasse braucht es allerdings eine krankheitswertige Diagnose.
Um eine (Teil-)Vergütung der Krankenkasse zu erhalten, braucht es VOR der zweiten Psychotherapiesitzung eine „Zuweisung“ vom Hausarzt bzw. der Hausärztin, früher war dies der „Gelbe Schein“. Damit können die ersten 10 Einheiten bei der Krankenkasse eingereicht werden. Darüber hinaus braucht es einen Antrag, der von mir in Abstimmung mit meinen Klienten ausgefüllt und von beiden unterschrieben wird. Das muss vor der 10. Sitzung erfolgen und eingereicht werden.
Zudem muss auf jeder Rechnung die Diagnose eingetragen werden, denn Krankenkassen leisten nur im Krankheitsfall. Manchmal ist die Grenze zwischen Krankheit und Belastung (ohne krankheitswertig zu sein) schwierig zu ziehen. Der US-amerikanische Psychiater Allen France, der in den 1980er Jahren wesentlich am Verzeichnis für psychiatrische Diagnosen (DSM-IV) mitgearbeitet hat, kritisiert in seinem Buch „Normal“: „Eine psychiatrische Diagnose zu stellen wurde immer leichter und „Normalität“ zur Mangelware.“ Diese Dynamik hat sich seither noch verstärkt. Vergleichsweise wurden im ersten US-amerikanischen Verzeichnis (DSM-I) von 1952 insgesamt 128 Diagnosen gelistet, im aktuellen DSM-V sind es 541 Diagnosen. Es scheint, unsere Gesellschaft mit hohem Druck zur Selbstoptimierung wird immer kränker.
Fazit
Es gibt also zwei Seiten, die bei Inanspruchnahme von Psychotherapie zu beachten sind: die persönliche Entscheidung, sich Hilfe zu holen und die formalen Rahmenbedingungen, wenn es um die Finanzierung geht. Während der Therapie selbst geht es dann um die Bereitschaft zu Mitarbeit, d.h. sich auf den Prozess einzulassen. Voraussetzung dafür ist eine gute Arbeitsbeziehung in der Therapie.




